In Oberhausen gibt es jetzt fünf weitere Gebäude, die die Voraussetzungen für den Status eines geschützten Denkmals erfüllen und inzwischen in die von der Unteren Denkmalbehörde geführte Denkmalliste eingetragen wurden.
Hier die „Neuen“ auf dieser Liste:
♦ „Ehemaliges Kontorgebäude", Gutenbergstraße 11, 13, 46045 Oberhausen;
♦ Wohn- und Geschäftshaus, Langemarkstraße 22, 46045 Oberhausen;
♦ Wohnhaus an der Elsa-Brändström-Straße 70, 46045 Oberhausen;
♦ Wohnhaus an der Elsa-Brändström-Straße 68, 46045 Oberhausen;
♦ Wohn- und Geschäftshaus der Neuen Heimat an der Friedrich-Karl-Straße 4 und Stöckmannstraße 26, 46045 Oberhausen.
Ihre Besitzer dürfen an ihrer Fassade nun auch mit zwei Schrauben die kleine Denkmalplakette mit dem Landeswappen anbringen, die ihnen im Rahmen einer kleinen Feierstunde im denkmalgeschützten Rathaus von dem Dezernenten für Strategische Planung und Stadtentwicklung, Ralf Güldenzopf, überreicht wurde.
„Bei Denkmälern geht es auch um Prägung, um Diskurs, um die Zukunft. Sie sind aber auch Erinnerungskultur“, so Güldenzopf.
Ist ein Gebäude ein offizielles Denkmal, ist dies auch mit bestimmten Pflichten verbunden. Umbauten und Renovierungsarbeiten zum Beispiel müssen den strengen Regeln der Denkmalbehörde entsprechen und vorab beantragt und danach genehmigt werden. „Aber dafür gibt es auch spezielle Fördertöpfe. Nötige Sanierungsarbeiten sind aber auch steuerlich absetzbar“, erläutert Rainer Mollerus, der Leiter des städtischen Bereiches Stadtplanung.
Der Denkmalwert eines Gebäudes muss anhand der Kriterien des Denkmalschutzgesetzes geprüft, beschrieben und begründet werden. Ist der Denkmalwert festgestellt, muss die Kommune das Objekt in die Denkmalliste eintragen. Und das ist jetzt geschehen.
Inzwischen gibt es in Oberhausen mehr als 170 solcher Denkmäler, dazu gehören unter andmerem Standbilder an der St.-Antony-Hütte, die Burg Vondern, die Kapelle des Marienhospitals und der jüdische Friedhof.
â–º Die Denkmalliste finden Sie hier.