Am 19. Juli 2017 wurde die stationäre Geschwindigkeitsmessanlage an der Osterfelder Straße in Betrieb genommen. Bis zum 21. August sind insgesamt 4.221 Messungen nicht unerheblicher Geschwindigkeitsüberschreitungen zu verzeichnen. Die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch die Missachtung der zulässigen Grenze von 50 km/h wurde damit nachhaltig dokumentiert.
2.374 Fälle sind bereits ausgewertet. Wegen Überschreitung der Geschwindigkeit bis 20 km/h wurden 1.563 Verwarnungen erteilt, 908 davon sind bereits bezahlt. Die Summe der eingegangen Verwarngelder liegt bei 31.780 €.
In 811 Fällen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um mehr als 20 km/h überschritten. In diesen Fällen sind neben Geldbußen ab 70 € (sowie Verfahrenskosten von 28,50 €) auch Eintragungen in das Fahreignungsregister Flensburg vorzunehmen.
In 132 Fällen ist bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 31 km/h neben einer beträchtlichen Geldbuße die Verhängung eines Fahrverbots zu prüfen. In sieben Fällen wurden vorwerfbare Geschwindigkeiten von mehr als 100 km gemessen.
Die höchste gemessene Geschwindigkeit liegt bei 137 km/h. In diesem Fall ist eine Geldbuße von zumindest 680 € sowie ein Fahrverbot von drei Monaten festzusetzen.
Wiederholte Eintragungen im Fahreignungsregister Flensburg führen zur Prüfung der Kraftfahreignung und ggf. zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind gut beraten, auch aus diesem Grund die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu beachten.