Von Karsamstag bis Ostermontag werden Osterfeuer zur Brauchtumspflege in Oberhausen entzündet. Hierbei steht der besinnliche Gedanke zur Osterzeit im Vordergrund. Das Verbrennen von Gartenabfällen ist hierbei nicht Sinn und Zweck des Brauchtums und bleibt weiterhin untersagt. Nicht öffentliche, unangemeldete Osterfeuer im eigenen Garten, die nicht für jedermann frei zugänglich sind, zählen ebenfalls dazu. Einsätze der Feuerwehr sind bei derartigen, ordnungswidrigen Verstößen unter Umständen kostenpflichtig.
Wie bei allen anderen Brauchtumsfeuern auch, ist bei einem Osterfeuer einiges zu beachten:
Generell sollte nur trockenes und unbehandeltes Holz verwendet werden. Da sich Tiere zwischen den Hölzern eingenistet haben könnten, sollte das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umgeschichtet werden. Die Feuerstelle selbst muss einen ausreichenden Abstand zu Bäumen, Hecken oder Häusern haben. Hierbei müssen entstehender Funkenflug und die Wärmestrahlung des Feuers beachtet werden. Um beim Entzünden des Feuers schwerste Verbrennungen zu vermeiden, dürfen keine Brandbeschleuniger wie Benzin oder Brennspiritus eingesetzt werden.
Kleine Kinder empfinden das Osterfeuer als sehr faszinierend und anziehend und sollten daher nie unbeaufsichtigt bleiben. Das Feuer selbst sollte bei Gefahr durch ein bereitgestelltes Löschmittel (Wasser oder Feuerlöscher) eigenständig abgelöscht werden können. Eine Rauchbelästigung muss in jedem Fall vermieden werden. Die Verbrennungsrückstände müssen ebenfalls abgelöscht und anschließend beseitigt werden. Gerät das Feuer dennoch außer Kontrolle, sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 anrufen.
Für weitere Informationen über Brandgefahren, Brandrauch und Rauchmelder steht die Berufsfeuerwehr der Stadt Oberhausen unter der Rufnummer 85 85 - 1 (Fachbereich Vorbeugender Brandschutz) zur Verfügung.