Rathaus Oberhausen

Es kann gewählt werden

Bild: Bis zum 3. September sollten alle Wahlbenachrichtigungen angekommen sein.
Bis zum 3. September sollten alle Wahlbenachrichtigungen angekommen sein.

Der Wahltermin der Bundestagswahl rückt näher. Die Wahlbenachrichtigungen sind gedruckt, die Deutsche Post wird die Benachrichtigungen in den nächsten Tagen zustellen. Bis zum 3. September müssen die Wahlbenachrichtigungen spätestens bei allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern angekommen sein.
Wer bis zu diesem Tag noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann beim Fachbereich Wahlen nachfragen (825-2947). Wie bei jeder Wahl gibt es einige Fälle, in denen die Deutsche Post Wahlbenachrichtigungen nicht zustellen konnte.
 
Über diese Fälle wird das Wahlamt informiert. Wenn eine Wahlbenachrichtigung nicht zugestellt wurde, weil z. B. der Empfänger nicht zu ermitteln ist, bleibt der Eintrag im Wählerverzeichnis aber zunächst bestehen. Nur wenn bekannt wird, dass ein Wähler aus dem Wahlgebiet weggezogen oder verstorben ist, muss das Wählerverzeichnis kraft Gesetzes von Amts wegen berichtigt werden.

Am Wahltag besteht die Möglichkeit, auch ohne Wahlbenachrichtigung zu wählen. Allerdings ist eine vorhandene Eintragung im Wählerverzeichnis zwingend erforderlich, und der Personalausweis oder der Reisepass ist mitzubringen.

Mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen oder eine sogenannte „Sofortwahl“ durchzuführen. Ein formloser Briefwahlantrag kann per Post an den Fachbereich Wahlen bei der Stadtverwaltung,  46042 Oberhausen, gerichtet werden. Anzugeben sind hierbei die vollständigen Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und laufende Nummer im Wählerverzeichnis). Möglich ist auch eine Beantragung von Briefwahlunterlagen per Fax (825-5121) oder per E-Mail (briefwahl@oberhausen.de), ebenfalls mit den vollständigen Daten. Eine telefonische Beantragung ist in keinem Fall möglich.

Die Anträge werden am Tage des Eingangs bearbeitet und am nächsten Tag der Post zur Beförderung übergeben. Ein solcher Postweg kann bei dem in Wahlzeiten immer sehr hohen Postaufkom¬men 2-3 Tage dauern.

Die Möglichkeit der Sofortwahl besteht seit dem 21. August 2017 wie folgt:
Alt-Oberhausen:
Rathaus Oberhausen, Schwartzstr. 72, Zimmer 1/2
Eingang unter den Arkaden
46045 Oberhausen

Oberhausen-Sterkrade:
Technisches Rathaus Sterkrade (Gebäude C)
Eingangsbereich
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen

Oberhausen-Osterfeld:
Rathaus Osterfeld, Zimmer 18
Bottroper Str. 183
46117 Oberhausen

Geöffnet haben diese drei Sofortwahlstellen bis zum 22. September einheitlich, und zwar zu folgenden Zeiten:
Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von von 8 bis 12 Uhr und 
samstags (letztmalig 16.09.2017) von 10 bis 13 Uhr. Für eine Sofortwahl ist die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder der Reisepass erforderlich.