Der Termin für die Landtagswahl rückt näher, die Vorbereitungen laufen auf vollen Touren. Die Wahlbenachrichtigungen sind gedruckt, die Deutsche Post hat am Dienstag, 11. April, die Unterlagen erhalten und wird die Benachrichtigungen in den nächsten Tagen zustellen. Nach Auskunft der Post sollen die Wahlbenachrichtigungen spätestens am Ostersamstag oder am Dienstag nach Ostern zugestellt werden. Bis zum 23. April müssen die Wahlbenachrichtigungen spätestens bei allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern angekommen sein.
Nur wer bis zu diesem Tag noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann beim Fachbereich Wahlen nachfragen (825-2947). Wie bei jeder Wahl gibt es einige Fälle, in denen die Deutsche Post Wahlbenachrichtigungen nicht zustellen konnte. Über diese Fälle wird das Wahlamt informiert. Wenn eine Wahlbenachrichtigung nicht zugestellt wurde, weil z. B. der Empfänger nicht zu ermitteln ist, bleibt der Eintrag im Wählerverzeichnis aber zunächst bestehen. Nur wenn bekannt wird, dass ein Wähler aus dem Wahlgebiet weggezogen oder verstorben ist, muss das Wählerverzeichnis kraft Gesetzes von Amts wegen berichtigt werden.
Am Wahltag besteht die Möglichkeit, auch ohne Wahlbenachrichtigung zu wählen. Allerdings ist eine vorhandene Eintragung im Wählerverzeichnis zwingend erforderlich, und der Personalausweis oder Reisepass muss vorgelegt werden.
Mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen oder eine sogenannte Sofortwahl durchzuführen. Ein formloser Briefwahlantrag kann per Post an den Fachbereich Wahlen (Postfach, 46042 Oberhausen) gerichtet werden. Möglich ist auch eine Beantragung von Briefwahlunterlagen per Fax (825-5121) oder per E-Mail (briefwahl@oberhausen.de). Eine telefonische Beantragung ist in keinem Fall möglich.
Die Anträge werden am Tage des Eingangs bearbeitet und am nächsten Tag der Post übergeben. Ein solcher Postweg kann bei dem in Wahlzeiten immer sehr hohen Postaufkommen schon einmal zwei bis drei Tage dauern.
Die Möglichkeit der Sofortwahl besteht ab Dienstag, 18. April, an folgenden Stellen:
In Alt - Oberhausen:
Rathaus Oberhausen, Zimmer 1/2
Eingang unter den Arkaden
Schwartzstraße 72
46045 Oberhausen
in Oberhausen-Sterkrade:
Technisches Rathaus Sterkrade (Gebäude C)
Eingangsbereich
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
in Oberhausen-Osterfeld:
Rathaus Osterfeld (Bezirksverwaltungsstelle), Zimmer 18
Bottroper Str. 183
46117 Oberhausen.
Die Öffnungszeiten bis zum 12. Mai:
Montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitagsvon 8 bis 12 Uhr, samstags (bis zum 6. Mai) von 10 bis 13 Uhr.
Für eine Sofortwahl müssen die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis/Reisepass vorgelegt werden.